Risi

1. Lage

Eines der drei kantonalen Naturschutzgebiete von überkommunaler Bedeutung auf Gemeindegebiet Dachsen ist die Risi. Dieser 1,5 ha grosse Trockenstandort gehört der Gemeinde Dachsen. Es ist nach aussen gut abgeschirmt. Das Schutzgebiet umfasst die locker bewaldete, ehemalige Kiesgrube und das nördlich anschliessende Waldstück. 

Die Schutzgebietsgrenzen werden im Westen von der Bahnlinie Schaffhausen-Winterthur, im Osten von der Hangkante und im Süden von der Gemeindegrenze zu Rheinau gebildet.















2. Standortsbedingungen

Für die Vegetation ist die Risi ein trockener und warmer Lebensraum. Der lichte Pionier-Föhrenwald und die lückige Strauchschicht lassen eine reiche Krautschicht zu.











3. Entstehung

Die Risi diente während der Baus der 1878 eröffneten Eisenbahnlinie Winterthur – Schaffhausen zur Kiesgewinnung. So besteht der Eisenbahndamm über den Mühlibach aus Material, welches aus dieser Grube gewonnen wurde. 

Von den Steilhängen „rieselten“ Steine und Sand herunter. In der Folge erhielt das Gebiet den Flurnamen „Risi“. Seit der Kiesgewinnung vor über 120 Jahren wurde das Gebiet nicht mehr bewirtschaftet. In der heissen und trockenen, anfangs völlig vegetationslosen Grube begann die Rückeroberung durch die Natur, die sogenannte Sukzession. Nach ersten Pionierpflanzen wie Huflattich, Königskerze, verschiedenen Knötericharten setzten sich erste Sträucher fest. 





4. Pflege

7.11.15, Risi

Naturschutzgebiete sind heute isolierte Räume, die einer sinnvollen Pflege bedürfen, sonst verlieren sie ihre Bedeutung, weil sich zuerst Büsche und dann Wald ausbreitet; d.h. einige wenige Pflanzenarten beginnen bei mangelnder Pflege zu dominieren und verdrängen weniger konkurrenzstarke Pflanzen. Der Lebensraum wird eintöniger und verliert seine Artenvielfalt.

Im Fall der Risi würden Buche, Hagenbuche und Eiche die Föhren langsam verdrängen. Dies wäre wahrscheinlich das Ende der Sukzession und ein stabiler Zustand würde sich einstellen. Nach reicher Humusbildung durch fallendes Laub und Schattenbildung durch Kronenschluss wäre die artenreiche Krautschicht mit ihren vielen Orchideen für immer verloren.

Lebensräume wie der Föhren-Orchideenwald Risi sind sehr selten und es werden davon immer weniger. Es gilt deshalb diesen Lebensraum zu erhalten. Die Entwicklung muss durch bestimmte Eingriffe gestoppt, und dieses Pflanzenbiotop durch wiederkehrende Pflegemassnahmen erhalten werden.





5. Schutzziele und Massnahmen

In der kantonalen Schutzverordnung von 1988 wird die umfassende und ungeschmälerte Erhaltung dieses Gebiets als Lebensraum seltener und geschützter Tier- und Pflanzenarten gefordert.

1. Priorität hat die Kiesgrube mit der Erhaltung und Förderung der seltenen und gefährdeten Krautpflanzen. 
In der Grube ist deshalb ein lichter Föhrenwald mit sonnigen Lichtungen anzustreben. Eine lückige Strauchschicht mit z.T. seltenen Arten soll gefördert werden (Geissklee, Elsbeere, Flügelginster, Mehlbeere, Ber-beritze, und hie und da Exem-plare aller anderen Arten). Buchen und Fichten sollen entfernt werden.
Im Winter 1991 wurde der Grubenboden vom Förster durchforstet; im Winter 1992 der Abhang. Seit 1991 entbuscht der NVD jährlich die ganze Kiesgrube.


2. Priorität geniesst der Hangwald nördlich der Grube. 
Der Wald am Hang nördlich der Grube ist ein wechselfeuchter Weissseggen-Buchenwald. Auf dem 100m langen, an die Grube anschliessenden Steilhang sind Traubeneiche, Föhre und Hagebuche stark vertreten, vereinzelt ist der Elsbeerbaum vorhanden. Nordwärts, am weniger steilen Hang wird die Buche häufiger, die Strauchschicht lückiger und die Krautschicht ärmer.
Die Baumbestände sind dicht und geschlossen, so dass die seltenen licht- und wärmeliebenden Krautarten nur vereinzelt auftreten, z.B. Immenblatt. Bei starker Auslichtung könnten sich hier das Langblättrige Waldvögelein, das Rote Waldvögelein, Echter Salomonssiegel und weitere seltene Arten ausbreiten.
Hier ist ein lichter, lockerer, standortsheimischer Wald mit einem Kronenschluss von max. 50% anzustreben. Das Ziel wären lichte, ungleich altrige Baumbestände. Besonders Eiche und Föhre sollen gefördert werden; Buchen sollen herausgehauen werden.
Der ca. 80m lange Steilhang nördlich der Grube sollten in den nächsten Jahren durchforstet werden.


3. Priorität hat die Terasse oberhalb der Grube und der Bereich der Bahnlinie. An der Bahnböschung wachsen trockene, magere Wiesen und verschiedene Verbuschungsstadien. Die häufige Durchforstung im Bereich der Bahnlinie durch den SBB-Unterhalt ist aus der Sicht des Naturschutzes positiv zu bewerten. Dabei sollten aber künftig die seltenen Straucharten, insbesondere Geissklee und Elsbeere geschont werden. Das gehäckselte Material soll nicht im Gebiet, sondern ausserhalb deponiert werden, damit sich möglichst wenig Humus und Nährstoffe ansammeln.

6. Gefährdung

Ausbau der SBB

Das Gebiet bei der Risi ist für den Bau eines zusätzlichen Bahngleises vorgemerkt. Dies hätte einen empfindlichen Flächenverlust zur Folge. Ein konkretes Projekt scheint noch nicht zu existieren.

Erholung

Gefahr drohte der Risi früher durch menschliche Eingriffe. Während der Waldzusammenlegung „Weinland Nord“ konnte der Bau eines Maschinenweges zur waldbaulichen Erschliessung der Risi nur durch die Intervention des NVD verhindert werden. Der erleichterte Zugang hätte zweifellos Töfflifahrer zu Motocrossrennen in der alten Kiesgrube animiert, was ebenfalls das Ende des Pflanzenbiotopes zur Folge gehabt hätte.
Der Erholungsbetrieb muss im Auge behalten werden, da die Krautschicht trittempfindlich ist.

Bewirtschaftung
Die Beschattung durch Föhren liegt bei einigen Arten (z.B. Küchenschelle, Rosmarin-Weidenröschen) an der oberen Grenze.